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Der Weg zu Ihrer Rehabilitation
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen zur Antragsstellung und der Abklärung notwendiger Formalitäten.
Die häufigsten Fragen an uns haben wir hier für Sie aufbereitet:
"Haben Sie die Zulassung für meinen Kostenträger?"
Wir sind Vertragspartner der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, der gesetzlichen Rentenversicherungsträger sowie der Berufsgenossenschaften.
"Ich bin momentan im Krankenhaus oder plane einen Krankenhausaufenthalt. Wie geht es danach weiter?"
Gemeinsam mit den Ärzten im Krankenhaus legen Sie die weiteren Schritte fest. Im Anschluss an die Zeit im Krankenhaus ist eine ganzheitliche stationäre Weiterbehandlung unter professioneller ärztlicher und therapeutischer Begleitung oft die beste Möglichkeit, um bald wieder auf die Beine zu kommen oder zumindest an die ersten Behandlungserfolge anzuknüpfen. Der von Ihnen unterschriebene Anschlussheilbehandlungs-Antrag (AHB) wird vom Sozialdienst des Krankenhauses an Ihren Kostenträger bzw. an uns weitergeleitet. Um die Kostenzusage brauchen Sie sich nicht selbst zu bemühen. Der Aufnahmetermin bei uns wird Ihnen vom Krankenhaus mitgeteilt. Je nach Gesundheitszustand dürfen Sie zwischen Krankenhausentlassung und Antritt der AHB bei uns auch einige Tage zu Hause verbringen.
"Ich habe gesundheitliche Probleme, die meine Leistungsfähigkeit im Berufs- und Alltagsleben beeinträchtigen. Welche Möglichkeiten gibt es für mich?"
Am Anfang steht das Gespräch mit Ihrem Haus-, Betriebs- oder Facharzt. Von ihm erhalten Sie die Rehabilitationsempfehlung, das Attest und eine Rehabilitationsverordnung. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über einen möglichen Aufenthalt in unserem Haus. Auch bei ambulanten Rehabilitationen ist der Arzt ihr Ansprechpartner. Antragsformulare sind auch direkt bei Ihrer Krankenkasse erhältlich.
Die Anschlussheilbehandlung (AHB)
Das stationäre Heilverfahren (Reha)
Sie sind zur Zeit im Krankenhaus oder planen einen Krankenhausaufenthalt? Wie geht es anschließend weiter?
Sie haben Probleme mit Ihrer Gesundheit und infolge dessen mit Ihrer Leistungsfähigkeit im Berufs- und Altagsleben?
Gemeinsam mit den Ärzten im Krankenhaus legen Sie die weiteren Schritte nach der Entlassung fest. Im Anschluss an die Zeit im Krankenhaus ist eine ganzheitliche stationäre Weiterbehandlung unter Begleitung von professionellen Ärzten und Therapeuten oft die beste Möglichkeit, um bald wieder ganz auf die Beine zu kommen oder zumindest an die ersten Behandlungserfolge anzuknüpfen.
Am Anfang steht das Gespräch mit Ihrem Haus-, Betriebs- oder Facharzt. Von ihm erhalten Sie die Rehabilitationsempfehlung, das Attest und eine Rehabilitationsverordnung. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über einen möglichen Aufenthalt in unserem Haus. Auch bei ambulanten Rehabilitationen ist der Arzt ihr Ansprechpartner. Antragsformulare sind auch direkt bei Ihrer Krankenkasse erhältlich.
Ihr Arzt im Krankenhaus befürwortet eine Anschlussheilbehandlung; wer stellt den Antrag?
Wer trägt die Kosten?
Der von Ihnen unterschriebene AHB-Antrag wird vom Sozialdienst des Krankenhauses an Ihren Kostenträger bzw. an uns weitergeleitet. Um die Kostenzusage brauchen Sie sich nicht selbst zu bemühen. Der Aufnahmetermin bei uns wird Ihnen vom Krankenhaus mitgeteilt. Je nach Gesundheitszustand dürfen Sie zwischen Krankenhausentlassung und Antritt der AHB bei uns auch einige Tage zu Hause verbringen.
Fast jeder hat einen Anspruch darauf, die Kosten für eine Rehabilitation ganz oder teilweise ersetzt zu bekommen. Dazu ist ein Antrag einzureichen, den Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten. Eine Rehabilitation wird frühestens alle vier Jahre genehmigt. Ausnahmen aus medizinischen Gründen sind jedoch möglich. Die Anträge von Erwerbstätigen und Hausfrauen/-männern nach 15 Jahren versicherter Zeit werden von den zuständigen Rentenversicherungen bearbeitet. Für nicht mehr Erwerbstätige ( z.B. Rentner und Familienversicherte) ist die Krankenkasse zuständig.
Kann ich den Termin zur AHB beeinflussen?
Der Kostenträger hat die Rehabilitation im Reha-Zentrum Bad Gögging genehmigt; wie geht es weiter?
Generell ist eine Absprache zwischen uns und Ihnen über den gewünschten Termin zulässig. In einigen Fällen jedoch bestimmt der Kostenträger den Beginn der Rehabilitation. Sollten Sie den von uns genannten Termin nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Ihr Kostenträger schickt die Zusage mit den ärztlichen Unterlagen an unser Haus. Wir prüfen die Unterlagen und teilen Ihnen per schriftlicher Einladung den Anreisetermin mit. Mit der Einladung erhalten Sie von uns detaillierte Informationen zu Anfahrt, Unterbringung und Weiterbehandlung. Bei Bedarf holen wir Sie vom Bahnhof ab. Auch eine Abholung der Patienten durch unsere Hausfahrer von zu Hause ist in bestimmten Fällen möglich.
Kann ich den Beginn meiner Rehabilitation selbst bestimmen?
Generell ist eine Absprache zwischen uns und Ihnen über den gewünschten Termin zulässig. In einigen Fällen jedoch, bestimmt der Kostenträger den Beginn der Rehabilitation. Sollten Sie den von uns genannten Termin nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich daher bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Wie erhalte ich eine Kostenzusage für das Reha-Zentrum Nittenau?
Als Patient haben Sie das Recht, Ihre Wünsche bei Ihrem Kostenträger zu äußern. Als Vertragspartner der Krankenkassen und Rentenversicherungen wird unser Haus bei Wahl der geeigneten Einrichtung sicher berücksichtigt.
Erhalte ich eine Bescheinigung für meinen Arbeitgeber?
Die Maßnahme wird meist für drei oder vier Wochen genehmigt. Bitte teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den geplanten Aufenthalt mit. Unser Einladungsschreiben dient als Bestätigung. Sollte während Ihres Aufenthalts eine Verlängerung genehmigt werden, erhalten Sie auf Wunsch eine Folgebestätigung für den Arbeitgeber. Bei Abreise erhalten Sie automatisch eine schriftliche Bestätigung über Ihren Aufenthalt.
Bekomme ich meine Reisekosten erstattet?
Ihr Kostenträger erstattet die notwendigen Reisekosten, die zur Durchführung der Rehabilitation entstehen. Mit den Rentenversicherungsträgern und einigen Krankenkassen bestehen Verträge über die Erstattung der Reisekosten vor Ort. In diesem Fall erhalten Sie von uns unaufgefordert die Kilometerpauschale ausgezahlt. In allen anderen Fällen rechnet die Krankenkasse selbst mit Ihnen ab.
Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Der Versicherte oder Rentner ist verpflichtet, zu den stationären Leistungen der Rehabilitation eine Zuzahlung von z.Zt. 10 Euro pro Tag zu erbringen. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte dem Bewilligungsbescheid Ihres Kostenträgers oder fragen Sie in unserer Patientenverwaltung nach. Sie erhalten Ihre Rechnung einige Tage vor Abreise und können diese auch per EC- oder Kreditkarte begleichen.
Kann ich meinen Partner mitbringen, können die Kinder mich besuchen, werde ich beurlaubt?
Für Begleitpersonen während des gesamten Aufenthalts oder Übernachtungsgäste z.B. am Wochenende können Sie die Unterkunft mit Verpflegung ebenfalls in der Patientenverwaltung oder Rezeption buchen. Außerdem bieten wir die Möglichkeit, dass Begleitpersonen mit ambulanten Rezepten des Haus- oder Facharztes ebenso Therapien in Anspruch nehmen können. Feste Besuchszeiten gibt es nicht. In der therapiefreien Zeit können Sie sich mit Besuchern verabreden. Stellen Sie sich darauf ein, dass Familienheimfahrten von den Kostenträgern nur in dringenden Fällen genehmigt werden.
Welche Unterlagen benötigt das Reha-Zentrum Nittenau noch von mir?
Ärztliche Befunde und Atteste liegen uns i.d.R. bereits vor. Sollten Sie zusätzliche Röntgenbilder oder Befunde besitzen, bringen Sie diese zum Aufnahmetermin mit, um eine optimale ärztliche Diagnostik und Definition Ihres Rehabilitationsziels erstellen zu können.
Die Koffer sind gepackt, was kann ich selbst zum Gelingen beitragen?
Ihre aktive Teilnahme liegt uns sehr am Herzen, gefragt ist Ihre Mitarbeit und der eigenverantwortliche Umgang mit Ihrer Gesundheit. Hierzu werden wir Sie begleiten und ermutigen. Genießen Sie auch die Muße, einmal ohne Anforderungen von außen an sich selbst zu denken.

